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Visa für kurzfristige Aufenthalte -
Schengenvisum und Transitvisum
Wer für kurzfristige Aufenthalte nach Deutschland einreist – etwa für einen Urlaub, Familienbesuch oder eine Geschäftsreise – braucht in den meisten Fällen ein Visum. Dabei gibt es verschiedene Arten von Visa, je nach Dauer und Zweck Ihres Aufenthaltes. Im Folgenden erfahren Sie, welches Visum Sie benötigen, wie Sie ein Visum beantragen und was Sie tun können, wenn Ihr Visum abgelehnt wurde.
Das Wichtigste in Kürze:
- Mit dem Schengen-Visum sind kurzfristige Urlaubs- oder Geschäftsreise und Familienbesuche in Deutschland möglich
- Befinden Sie sich auf dem Weg vom visumpflichtigen Ausland in ein anderes Land in Deutschland nur auf der Durchreise, benötigen Sie gegebenenfalls ein Transitvisum
- Wurde Ihr Visum abgelehnt, können Sie dagegen remonstrieren oder Klage beim Verwaltungsgericht erheben
Visaarten – Transitvisum, Schengen-Visum
Für den kurzfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland kommen verschiedene Visaarten in Betracht – je nach Zweck Ihres Aufenthalts.
Transitvisum (A- und B-Visum)
Wenn die Bundesrepublik Deutschland nicht Ihr Reiseziel ist, Sie aber aus dem visumpflichtigen Ausland kommen und eine Zwischenstopp in Deutschland planen, benötigen Sie oftmals ein Transit-Visum.
Diese Transitvisum brauchen Sie bei Zwischenlandungen nicht, wenn Sie sich bis zu 24 Stunden im Transitbereich aufhalten.
Beachten Sie jedoch, dass Sie den Transitbereich an manchen Flughäfen verlassen müssen, um Ihren Anschlussflug in einem anderen Terminal zu erreichen. Dann benötigen Sie ein Transitvisum. Teilweise bestehen weitere Sonderregelungen für einzelne Staaten. Fragen Sie daher bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) nach.
Schengen-Visum (C-Visum)
Für einen kurzfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik müssen Sie in der Regel ein Schengen-Visum (C-Visum) beantragen.
Dies gilt jedoch nur für eine Einreise aus dem visumpflichtigen Ausland. Dieses berechtigt zu einem Aufenthalt im gesamten Schengen-Raum für bis zu 90 (drei Monate) Tage pro 180 Tage. Das Schengen-Visum ist das wichtigste Visum für alle, die in die Bundesrepublik für einen kurzfristigen Familienbesuch, Urlaub oder eine Geschäftsreise einreisen.
Daher bezieht sich der Beitrag im Folgenden vor allem auf das Schengen-Visum. Nicht erlaubt ist hingegen die Arbeitsaufnahme mit einem Schengen-Visum. Hierfür müssen Sie in der Regel ein nationales Visum (siehe hierzu den Artikel über längerfristige Aufenthalte) beantragen.
Wie kann ich das Visum beantragen?
Sie müssen für das Schengen-Visum einen Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) stellen. Allerdings sind deutsche Auslandsvertretungen nur zuständig, wenn Ihr Hauptreiseziel auch die Bundesrepublik ist.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Nachweis über den Zweck des Aufenthalts (z.B. Hotelbuchung)
- Nachweis über die Finanzierung und Krankenversicherung während des Aufenthaltes
- Nachweis über die Bereitschaft zur Rückkehr in Ihr Heimatland
- Reisepass
- Biometrische Passfotos
- Ausgefülltes Antragsformular (in der Regel online)
Der Finanzierungsnachweis kann z.B. durch die Verpflichtungserklärung eines Dritten, für Ihre Kosten aufzukommen, erfolgen oder durch Einzahlung eines ausreichenden Betrags auf ein Sperrkonto oder durch Kontonachweise erfolgen.
In der Regel werden Sie auch gebeten, einen Nachweis über Ihre Unterkunft. Für den Nachweis über Ihre Krankenversicherung genügt in der Regel ein Bestätigungsschreiben der Krankenversicherung.
Achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass nicht älter als 10 Jahre und nach dem geplanten Verlassen des SchengenRaums noch mindestens drei Monate gültig ist.
Zur Antragstellung müssen Sie in der Regel einen Termin bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung vereinbaren, in welchem Sie persönlich vorsprechen und Ihre Unterlagen mitbringen. Die Auslandsvertretung wird den Antrag daraufhin prüfen und Ihnen das Visum ausstellen oder gegebenenfalls per Bescheid mitteilen, dass die Erteilung des Visums verweigert wurde.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags? Die Bearbeitungszeit von Visa-Anträgen kann sehr stark variieren. In günstigen Fällen können Sie Ihr Visum schon wenige Tage nach der Antragstellung abholen. Beachten Sie jedoch, dass auch eine Bearbeitungszeit von etwa drei Monaten keine Seltenheit ist! Stellen Sie den Antrag daher möglichst frühzeitig.
Was kostet der Antrag?
Für das Visum wird eine Gebühr in Höhe von 80,00 € erhoben. Dies gilt sowohl für das Schengen als auch für das Transit-Visum. Die Visumsgebühr entfällt für Kinder unter sechs Jahren vollständig und ist für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren reduziert (40,00 €). Diese Gebühr müssen Sie schon bei der Antragstellung im Konsulat oder in der Botschaft entrichten.
Mein Antrag auf Erteilung des Visums wurde abgelehnt – was kann ich tun?
Die Ablehnung Ihres Visumsantrags muss Ihnen schriftlich mitgeteilt werden. Oftmals mangelt es bei diesem Schreiben jedoch an einer Begründung. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann in vielen Fällen den Hintergrund der Ablehnung ermitteln. In vielen Fällen liegt der Grund für die Ablehnung darin, dass die Finanzierung des Aufenthaltes oder die Rückkehrbereitschaft bezweifelt werden.
Gegen die Ablehnung Ihres Visums kann rechtlich vorgegangen werden: Entweder, indem man gegen die Entscheidung remonstriert oder indem innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht auf Erteilung des Visums erhoben wird. Remonstration dabei meint die Einreichung von Gegenvorstellungen bei der Auslandsvertretung, bei der das Visum beantragt wurde. Ob und gegebenenfalls welcher Rechtsbehelf in Ihrem Fall sinnvoll ist, sollten Sie durch Ihren Rechtsanwalt prüfen lassen.
Kurz & Knapp
Wenn Sie aus dem visumpflichtigen Ausland in die Bundesrepublik reisen und einen kurzfristigen Urlaubs-, Geschäftsaufenthalt oder Familienbesuch planen, benötigen Sie ein Schengen Visum. Damit können Sie sich für bis zu 90 Tage frei im gesamten Schengen-Raum bewegen. Eine Arbeitsaufnahme ist damit jedoch nicht möglich. Das Visum muss bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Wird der Antrag abgelehnt, können Sie dagegen remonstrieren oder beim Verwaltungsgericht Klage erheben. Die Erfolgsaussichten dieser Rechtsbehelfe kann ein fachkundiger Rechtsanwalt im Einzelfall beurteilen.
