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Einwanderung und Arbeit

Bluecard

Hochqualifizierten Ausländern sollte mit Schaffung der sogenannten Blauen-KarteEU („Blue Card“) im Jahr 2012 der Zugang zum EU-Arbeitsmarkt erleichtert werden. Seither können Ausländer, die über einen Hochschulabschluss verfügen und einer Arbeit in Deutschland nachkommen, vergleichsweise unkompliziert einen Aufenthaltstitel erlangen. Darüber hinaus bietet die Blue Card auch für einen längerfristigen Aufenthalt einige Vorteile. Im Folgenden erfahren Sie im Überblick, wie Sie eine Blue Card beantragen, wofür sie diese brauchen und welche langfristigen Perspektiven mit einer solchen bestehen.

Das Wichtigste in Kürze:

 

- Die Blue Card vereinfacht den Zugang ausländischer Akademiker zum Europäischen Arbeitsmarkt

 

- Hierfür müssen Sie im Wesentlichen ein Hochschulstudium und einen Arbeitsplatz in Deutschland nachweisen können

 

- Mit der Blue Card gehen weitere Vergünstigungen wie der vereinfachte Familiennachzug oder der Erhalt einer Niederlassungserlaubnis einher

Was ist die Blue Card?

 

Die Blue Card ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der Akademikern die Einwanderung nach Europa erleichtert. Dadurch soll der Wirtschaftsstandort EU gestärkt werden. Großer Vorteil der Blue Card ist es, dass es dadurch leichter wird, später eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Ausländer, die über die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates verfügen, benötigen hingegen keine Blue Card.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Blue Card erfüllen?

(1) Hochschulabschluss 

Zunächst müssen Sie über einen Hochschulabschluss verfügen, den Sie entweder in Deutschland erworben haben, der als ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist oder der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Wie Ihr Hochschulabschluss bewertet wird, können Sie der Website der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen entnehmen (https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html).

Dort finden Sie eine Datenbank mit Beurteilungen vieler internationaler Hochschulabschlüsse.

(2) Beschäftigungsmöglichkeit

 

Des Weiteren müssen Sie nachweisen, dass Sie einer Beschäftigung in Deutschland nachgehen werden. Diese Beschäftigung muss den durch Ihren Hochschulabschluss erworbenen Qualifikationen angemessen sein. In der Praxis können sich hierbei einige Schwierigkeiten ergeben, denn oftmals sind die Job-Anforderungen sehr differenziert und weichen von den durch das Studium erlangten Kenntnissen ab.

Bei derartigen Problemen lohnt sich die Beratung durch einen fachkundigen Anwalt im Vorfeld, um schon bei der Antragstellung begründen zu können, dass die Beschäftigung auch den durch das Studium erworbenen Fähigkeiten entspricht.

(3) Mindestgehalt

 

Sie müssen über ein bestimmtes Mindestgehalt in Deutschland verfügen.

Der Betrag hierfür liegt für das Jahr 2022 bei einem Brutto-Gehalt von jährlich 56.400,00 € (2/3 der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung).

Den Nachweis über das Mindestgehalt können Sie in aller Regel durch Vorlage Ihres JobAngebots erbringen. Beachten Sie jedoch, dass die Berechnung in Grenzfällen schwierig sein kann:

 

So werden zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen beim Mindestgehalt nicht berücksichtigt. Für bestimmte – besonders dringend benötigte – Berufsgruppen („Mangelberufen“) gelten jedoch Ausnahmen: So muss bei diesen Berufsgruppen das BruttoJahresgehalt im Jahr 2022 nur 43.992,00 € (52 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) betragen. Zu diesen Berufen gehören zum Beispiel IT-Spezialisten, Ärzte und Ingenieure.

(4) Ausnahmen

 

Bestimmte Personen sind von der Erteilung einer Blue-Card ausgeschlossen. Hierzu gehören Asylbewerber, Personen mit Flüchtlingsstatus und Geduldete.

Wie lang ist meine Blue Card gültig?

 

Die Gültigkeitsdauer Ihrer Blue Card ist auf der Karte angegeben. Die Blue Card kann bis zu einer Aufenthaltsdauer von vier Jahren erteilt werden. Wenn Sie nur über einen befristeten Arbeitsvertrag verfügen, wird Ihnen die Blue Card nur für die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie drei weiteren Monaten als Übergangszeit erteilt.

Nach Ablauf Ihrer Blue Card kann grundsätzlich eine weitere Blue Card beantragt werden. In vielen Fällen bietet sich aber nach dem Ende der Gültigkeitsdauer der Blue Card die Beantragung einer (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis an.

Welche Dokumente benötige ich zur Beantragung einer Blue Card?

 

Für die Beantragung der Blue Card benötigen Sie neben Ihren Ausweisdokumenten Nachweise, dass sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

 

Ihr Antrag muss dafür in der Regel folgende Dokumente umfassen:

 

- Kopie des Reisepasses

 

- (Biometrisches) Passbild

 

- Urkunde Ihres Hochschulabschlusses (ggfs. mit beglaubigter Übersetzung)

 

- Arbeitsvertrag oder Absichtserklärung (muss insbesondere Informationen über Art, Dauer und Gehalt der Tätigkeit enthalten)

 

- Tabellarischer Lebenslauf

 

- Nachweis über Krankenversicherung

Wann und wo beantrage ich die Blue Card?

 

Die Blue Card müssen Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Ihre Einreise richtet sich hingegen nach den allgemeinen Kriterien.

 

Wenn Sie also aus dem visumpflichtigen Ausland kommen, benötigen Sie für die Einreise zunächst ein Visum, das Sie zuvor bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen müssen.

Bei der Erteilung der Blue Card handelt es sich um eine gebundene Entscheidung:

Liegen die Voraussetzungen zur Erteilung vor, besteht also ein Rechtsanspruch auf Erhalt der Blue Card. Schon bei der Antragstellung lohnt es sich häufig, einen fachkundigen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dieser kann Sie dabei unterstützen, den Antrag so zu stellen, dass die Behörde Ihrem Antrag ohne Weiteres stattgibt. Spätestens wenn die Erteilung der Blue Card verweigert wurde, sollten Sie sich jedoch an einen Rechtsanwalt wenden.

Welche Vorteile bringt die Blue Card?

 

Neben dem vergleichsweise unkomplizierten Erlangen eines Aufenthaltstitels bietet die Blue Card auch andere langfristige Vorteile: So ist es für den Inhaber einer Blue Card leichter, anschließend eine Niederlassungserlaubnis zu erlangen oder Familienangehörige nach Deutschland zu holen.

Niederlassungserlaubnis im Anschluss zur Blue Card

 

Die Niederlassungserlaubnis gilt zeitlich und räumlich unbeschränkt. Mit Ihr können sie sowohl selbständige als auch unselbständige Tätigkeiten aufnehmen. Voraussetzung zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis im Anschluss zur Blue Card ist, dass Sie 33 Monate lang Ihrer Beschäftigung nachgegangen sind und dabei die Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben. Darüber hinaus müssen Sie einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse erbringen. Bei guten Deutschkenntnissen (B1-Niveau) verkürzt sich die Zeit sogar auf 21 Monate.

Familiennachzug bei Blue Card

 

Auch hinsichtlich des Familiennachzugs bestehen einige Vorteile: So müssen Ehegatten von Inhabern einer Blue Card keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Kinder von Inhabern einer Blue Card können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Für Familienangehörige von Inhabern einer Blue Card gilt, dass sie ein Recht auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben.

Kurz & Knapp

 

Mit der Blauen Karte EU („Blue Card“) ist es für ausländische Akademiker leichter, einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu erhalten. Dafür müssen Sie neben einem Hochschulabschluss auch nachweisen, dass Sie ein Jobangebot mit einem bestimmten Jahresgehalt in Deutschland haben. Die Blue Card wird bis zu einer Dauer von vier Jahren erteilt. Für die Inhaber der Blue Card ist es zum einen leichter, im Anschluss eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis zu erhalten und Ihre Familienmitglied nach Deutschland zu holen.

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