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Unternehmensexpansion nach Deutschland
Viele ausländische Unternehmen möchten nach Deutschland expandieren: Neben einem einfacheren Zugang zum deutschen Absatzmarkt bringt dies auch die Möglichkeit mit sich, auf Fachkräfte und die Infrastruktur in Deutschland zuzugreifen. Allerdings bedeutet eine Unternehmensexpansion nach Deutschland auch einen hohen bürokratischen Aufwand. Welche Schritte für die Expansion erforderlich sind, hängt zunächst von der Art der Expansion ab. Einen ersten Überblick über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten erhalten Sie im Folgenden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Gründung einer Niederlassung in Deutschland bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten
- Unterschieden wird zwischen Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten
- Insbesondere sind ausländerrechtliche Vorschriften zu beachten und entsprechende Aufenthaltstitel zu beantragen
- In der Regel muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen und weitere Anmeldungen vorgenommen werden (z.B Handelsregistereintragung, Konzessionen usw.)
Möglichkeiten der Unternehmensexpansion
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, mit einem Unternehmen nach Deutschland zu expandieren. Welche Art der Expansion (Tochtergesellschaft, Betriebsstätte und Zweigniederlassung) gewählt wird, hängt damit verfolgten Zielen ab.
Tochtergesellschaft
Bei einer Tochtergesellschaft handelt es sich um eine rechtlich selbständige Gesellschaft (z.B. OHG, KG, GmbH oder AG), deren Anteile vom ausländischen Hauptunternehmen („Muttergesellschaft“) gehalten werden.
Betriebsstätte
Bei einer Betriebsstätte handelt es sich um eine rechtlich und organisatorisch vom ausländischen Hauptunternehmen abhängige Niederlassung. Die Betriebsstätte ist also bloß räumlich von der Hauptniederlassung getrennt. Rechnungen und Verträge werden weiterhin auf den Namen der Hauptniederlassung abgeschlossen.
Zweigniederlassung
Die Zweigniederlassung stellt eine weitere Möglichkeit der Unternehmensexpansion nach Deutschland dar: Zwar ist sie rechtlich gesehen ebenfalls nur ein Teil der Hauptgesellschaft; allerdings nimmt sie selbständig am Wirtschaftsverkehr teil und kann unter einem eigenen Namen firmieren. Eine Zweigniederlassung kann nur von Handelsgesellschaften (z.B. GmBh, AG) und sonstigen Kaufleuten gegründet werden.
Vor- und Nachteile der Niederlassungsformen
Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Niederlassungsformen sind im Einzelfall genau abzuwägen. Neben vielen gesellschafts- und steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ist es vor allem notwendig, sich über die geplanten Aufgaben der deutschen Niederlassung innerhalb des Gesamtunternehmens klar zu werden. Die Vorteile einer Tochtergesellschaft bestehen etwa darin, eine gegenüber der Muttergesellschaft rechtlich und organisatorische selbständige Einheit zu haben; die Tochtergesellschaft kann unter einem anderen Namen firmieren und selbständig Verträge schließen. Welche Organsationsform aus steuerrechtlicher Sicht sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab; insbesondere muss auch geprüft werden, ob mit dem ausländischen Staat des Hauptunternehmens ein sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Daher ist es von großer Bedeutung, die konkreten Bedürfnisse Ihres Unternehmens zu ermitteln und eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Lösung zu finden.
Gründung von Tochtergesellschaften
Welche Voraussetzungen die Gründung einer Tochtergesellschaft mit sich bringt, hängt insbesondere von der für die Tochtergesellschaft gewählten Rechtsform ab. Die in der Praxis wichtigsten Rechtsformen sind die Personenhandelsgesellschaften wie die OHG oder die KG und die Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG. Für die wohl am häufigsten anzutreffende GmbH ist es zum Beispiel erforderlich, den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden zu lassen und ein Stammkapital von mindestens 25.000,00 € aufzubringen sowie die GmbH in das Handelsregister eintragen zu lassen. Eine Gewerbeanmeldung ist in aller Regel ebenfalls erforderlich.
Gründung von Zweigniederlassungen
Die Gründung von Zweigniederlassungen ist in den §§ 13 ff. des Handelsgesetzbuches geregelt. Zunächst handelt es sich um einen rein tatsächlichen Akt; das heißt, Sie müssen eine Zweigniederlassung eröffnen, indem Sie zum Beispiel eine Produktionsstätte erwerben und ausstatten Die Zweigniederlassung muss in das Handelsregister eingetragen werden. Da die Zweigniederlassung rechtlich von der Hauptniederlassung abhängig ist, haftet die Hauptniederlassung für die Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung. Die Zweigniederlassung kann unter gewissen Umständen einfach den Namen (die „Firma“) der Hauptniederlassung führen; oftmals wird jedoch ein abweichender Name gewünscht, wobei dann auf die Eigenschaft als Zweigniederlassung hingewiesen werden muss (z.B. „Zweigniederlassung Deutschland“). Auch hier ist eine Gewerbeanmeldung in aller Regel erforderlich.
Gründung von Betriebsstätten
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Für die Gründung einer Betriebsstätte ist in erster Linie ebenfalls die rein tatsächliche Errichtung der Betriebsstätte notwendig. Gleichwohl müssen Sie die Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Eine Eintragung in das Handelsregister ist nicht erforderlich. Die Betriebsstätte darf auch keinen von der Hauptgesellschaft abweichenden Namen führen.
Gewerbeanmeldung
Für das Betreiben eines Gewerbes ist die Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich.
Ein Gewerbe liegt vor, bei einer
- auf Dauer angelegten,
- erlaubten,
- auf Gewinnerzielung abzielenden und
- selbständigen Tätigkeit.
Eine Ausnahme hiervon besteht nur bei den freien Berufen (z.B. Arzt, Ingenieur, Apotheker, Architekt, Rechtsanwalt usw.) und bei der Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft) sowie bei der bloße Verwaltung eigenen Vermögens. Hier ist keine Gewerbeanmeldung notwendig; diese Berufe unterliegen aber eigenen Regularien. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt; dieses ist in der Regel in der Stadt oder Gemeinde angesiedelt, in der sie ihre Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland eröffnen. Bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie die wesentlichen Daten zu Ihrer geplanten Tätigkeit angeben und die diesbezüglichen Dokumente einreichen. Hierzu gehören unter anderem eine Beschreibung des Unternehmensgegenstandes, amtliche Dokumente des zuständigen Leiters der Niederlassung, ein gültiger Aufenthaltstitel, Handelsregisterauszüge,. Konzessionen. Die Anzeige erfolgt durch den Gewerbetreibenden. Dies ist bei einer Gesellschaft der gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand).
Besondere Genehmigungen
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Neben der Gewerbeanmeldung und der etwaig notwendigen Handelsregistereintragung kann es unter Umständen nötig sein, weitere Genehmigungen einzuholen. Dies hängt von der Art der geplanten Geschäftstätigkeit ab. So benötigen Sie für die Eröffnung eines Restaurants eine Gaststättenerlaubnis oder für bestimmte Handwerksbetriebe eine Eintragung in die Handwerksrolle.
Ausländerrechtliche Vorschriften
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Wichtig ist es auch, die ausländerrechtlichen Vorschriften im Blick zu behalten. Zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit – also zur Gründung des Unternehmens in Deutschland – benötigen nicht-EU-Ausländer grundsätzlich eine besondere Aufenthaltserlaubnis. Darüber hinaus benötigen auch ausländische Mitarbeiter einen Aufenthaltstitel, der ihnen die Beschäftigung in Deutschland gestattet. Hierfür kommen grundsätzlich eine besondere Aufenthaltserlaubnis oder eine Blue-Card in Frage. Für den innerbetrieblichen Transfer von Mitarbeitern vom ausländischen Hauptsitz in die deutsche Niederlassung kann die Beantragung einer ICT-Card geeignet sein.
Wie hoch sind die Kosten für die Gründung einer deutschen Niederlassung?
Die genauen Kosten für die Gründung einer Niederlassung in Deutschland hängen von vielen Aspekten ab. Insbesondere die Gründung von Kapitalgesellschaften bringt neben dem bürokratischen Aufwand auch Kosten in allen möglichen Bereichen (Stammt- oder Grundkapital, Notarkosten, Handelsregistergebühren usw.) mit sich. Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung selbst ist vergleichsweise günstig und beträgt in aller Regel unter 100,00 €.
Kurz & Knapp
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Für ausländische Unternehmen kann eine Expansion Ihres Unternehmens nach Deutschland vielfältige Möglichkeiten eröffnen. Dabei sollten im Rahmen der Expansion die großen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gründung einer deutschen Niederlassung beachtet werden. So kann zum Beispiel mit Gründung einer Tochtergesellschaft eine rechtlich und organisatorisch selbständige Niederlassung in Deutschland gegründet werden. Diese tritt im Geschäftsverkehr als eigenständiges Unternehmen und unter eigenem Namen auf, wobei die Muttergesellschaft weiterhin die Anteile an der Tochtergesellschaft hält. Auch bei einer Zweigniederlassung besteht die Möglichkeit, das Unternehmen organisatorisch getrennt von der Hauptniederlassung zu führen. Gleichwohl handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine eigenständige Gesellschaft. So verhält es sich auch bei der Betriebsstätte, die jedoch nur räumlich von der Hauptniederlassung getrennt ist, rechtlich und organisatorisch aber von dieser abhängt. Daneben gilt es für Ihr Unternehmen, auch die ausländerrechtlichen Regularien in Deutschland zu beachten. Hierzu gehört unter anderem, dass gegebenenfalls Aufenthaltstitel für die Unternehmer und die Mitarbeiter des Unternehmens benötigt werden. Daher sollten Sie eine auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittene Lösung erhalten, die neben steuer- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten vor allem die Arbeit und Organisation Ihres Unternehmens in den Vordergrund stellt.
