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Fiktionsbescheinigung
Die meisten Aufenthaltsrechte haben nur eine begrenzte zeitliche Gültigkeit. Deshalb müssen sich die Inhaber von Aufenthaltstiteln rechtzeitig um die Erteilung eines anschließenden Aufenthaltstitels kümmern. Aufgrund langwieriger Antragsverfahren oder verspäteter Antragstellung wird der neue Aufenthaltstitel oftmals nicht rechtzeitig erteilt. Für die Zeit zwischen dem ursprünglichen Aufenthaltsrecht und der Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels kann eine sogenannte Fiktionsbescheinigung beantragt werden. Welche Voraussetzungen eine solche Fiktionsbescheinigung hat, wie Sie diese beantragen können und welche Wirkungen sie hat erfahren Sie im Folgenden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Für die Zeit zwischen Ablauf eines Aufenthaltsrecht und Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels kann eine Fiktionsbescheinigung erteilt werden
- Mit der Fiktionsbescheinigung können Sie sich bis zur endgültigen Entscheidung über den beantragten Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik aufhalten
- Achten Sie darauf, Ihren neuen Aufenthaltstitel rechtzeitig zu beantragen; nicht immer kann bei einem verspäteten Antrag eine Fiktionsbescheinigung erteilt werden
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Eine Fiktionsbescheinigung soll sicherstellen, dass sich Ausländer während der Bearbeitung ihres Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels rechtmäßig in Deutschland aufhalten können. Läuft etwa ein bestehender Aufenthaltstitels aus, wäre der Aufenthalt des Ausländers in Deutschland bis zur erneuten Erteilung eines Aufenthaltstitels illegal. Mit einer Fiktionsbescheinigung soll daher der Zeitraum bis zur endgültigen Entscheidung über den Aufenthaltstitel überbrückt werden. Dies gilt jedoch nicht für kurzfristige Aufenthaltstitel, wie etwa das Schengen-Visum oder Transit-Visa.
In welchen Konstellationen kann eine Fiktionsbescheinigung erlangt werden?
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Im Wesentlichen ist die Erteilung einer Fiktionsbescheinigung in den folgenden Fällen möglich:
Fortgeltungsfiktion:
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Bestehender Aufenthaltstitel läuft aus Die meisten Aufenthaltstitel werden befristet erteilt. Vor Ablauf des Aufenthaltstitels sollte daher ein Antrag auf erneute Erteilung des Aufenthaltstitels gestellt werden. Häufig werden die Anträge jedoch von der Behörde nicht rechtzeitig bearbeitet. Zur Überbrückung der Zeit zwischen Gültigkeit des alten und des neuen Aufenthaltstitels kann dann eine Fiktionsbescheinigung erteilt werden.
Erlaubnisfiktion:
Erstmalige Beantragung eines Aufenthaltstitels Auch bei der erstmaligen Beantragung eines Aufenthaltstitels kommt eine Fiktionsbescheinigung in Betracht. Dies gilt vor allem für Ausländer, die aus dem visumfreien Ausland einreisen. In aller Regel dürfen sie sich dann bis zu 90 Tage in Deutschland ohne einen Aufenthaltstitel aufhalten.
Stellen sie in dieser Zeit einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, dürfen sie sich bis zur Entscheidung über den Antrag – also auch über 90 Tage hinaus – in der Bundesrepublik aufhalten.
Duldungsfiktion:
Verspätete Antragstellung Ein Fiktionsbescheinigung kann auch in Fällen erteilt werden, in denen der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels verspätet gestellt wurde.
Dies gilt jedoch nur, wenn der Ausländer sich ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.
So zum Beispiel, wenn ein Ausländer aus dem visumfreien Ausland einreist und erst nach Ablauf von 90 Tagen einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellt. Allerdings unterscheidet sich dieser Fall von den Übrigen:
Der Ausländer wird bei einer verspäteten Antragstellung durch die Fiktionsbescheinigung nur so gestellt wie ein Geduldeter. Damit bleibt sein Aufenthalt in der Zwischenzeit unberechtigt, es wird lediglich von einer Abschiebung abgesehen. Beachten Sie jedoch: Die Duldungsfiktion kommt nur in Betracht, wenn Sie sich ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben. Haben Sie sich zuvor mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten, wird eine Fiktionsbescheinigung nur in Ausnahmefällen zur Vermeidung einer unbilligen Härte erteilt.
Wie wirkt die Fiktionsbescheinigung?
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Die Fiktionsbescheinigung erlaubt dem Ausländer den Aufenthalt bis zur Entscheidung über den beantragten Aufenthaltstitel. Im Falle der Fiktionsbescheinigung aufgrund verspäteter Antragstellung wird der Ausländer allerdings nur einem Geduldeten gleichgestellt: Das heißt, dass sein Aufenthalt illegal ist, aber bis zur Entscheidung über seinen beantragten Aufenthaltstitel von einer Abschiebung abgesehen wird. Im Falle der Fortgeltungsfiktion – also wenn ein Ausländer bereits über einen Aufenthaltstitel verfügte – wird der Ausländer bis zur Entscheidung über seinen neuen Aufenthaltstitel hingegen so behandelt, als würde der vorherige Aufenthaltstitel fortbestehen.
Das bedeutet, dass der Ausländer mit seiner Fiktionsbescheinigung auch einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann oder innerhalb des Schengen-Raums reisen darf, solange dies nach seinem vorherigen Aufenthaltstitel ebenfalls erlaubt war.
Wie bekomme ich eine Fiktionsbescheinigung?
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Um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde stellen. Diese ist üblicherweise bei der Stadt- oder Kreisverwaltung an Ihrem Wohnsitz angesiedelt.
In aller Regel müssen Sie Ihren Pass bzw. Passersatz sowie gegebenenfalls Ihren Aufenthaltstitel oder Ihre Meldebescheinigung vorlegen und persönlich bei der Behörde vorsprechen.
In jedem Fall sollten Sie darauf achten, Ihren Antrag früh genug – also während Sie sich noch rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten – zu stellen.
Wie viel kostet eine Fiktionsbescheinigung?
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Für den Antrag wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 € erhoben. Minderjährige müssen 6,00 € zahlen. In einigen Ausnahmefällen wird die Fiktionsbescheinigung kostenlos erteilt, zum Beispiel bei türkischen Staatsangehörigen.
Was passiert mit der Fiktionsbescheinigung nach Entscheidung über den Aufenthaltstitel?
Wird Ihrem Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels entsprochen, gilt dieser anstelle der Fiktionsbescheinigung. Wurde Ihr beantragter Aufenthaltstitel abgelehnt, müssen Sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen. Ihre Fiktionsbescheinigung wird dann eingezogen und Sie erhalten in aller Regel eine Aufforderung, Deutschland innerhalb eines Monats zu verlassen. In einem solchen Fall lohnt sich die Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Dieser kann einschätzen ob es sinnvoll ist, gegen die Ablehnung vorzugehen.
Kurz & knapp
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Die Fiktionsbescheinigung dient dazu, die Zeit zwischen Auslaufen Ihres bisherigen Aufenthaltsrechts und der Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels zu überbrücken. Denn häufig nimmt die Prüfung des Antrags durch die Ausländerbehörde einige Zeit in Anspruch. Ihren Antrag auf Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels müssen Sie rechtzeitig stellen, das heißt während Sie sich noch rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Waren Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels werden Sie mithilfe der Fiktionsbescheinigung dann so behandelt, als ob dieser bis zur Entscheidung über Ihren Antrag fortgilt. Bei einer verspäteten Antragstellung – also nach Ablauf Ihres Aufenthaltsrechts – kommt eine Fiktionsbescheinigung nur in Betracht, wenn Sie sich zunächst ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben – etwa im Rahmen einer Einreise aus dem visumfreien Ausland. Allerdings hat die Fiktionsbescheinigung dann nur die Wirkung einer Duldung. Daher ist es dringend zu raten, rechtzeitig einen neuen Aufenthaltstitel zu beantragen.
