top of page

Unsere Dientsleistungen

Einwanderung und Arbeit

Visum für längerfristige Aufenthalte

Deutschland ist ein beliebtes Ziel für Einwanderer – sei es, um eine Arbeit in der Bundesrepublik aufzunehmen, mit seiner Familie leben zu wollen oder um hier zu studieren. Wenn Sie aus dem visumpflichtigen Ausland kommen und längerfristig in Deutschland bleiben wollen, benötigen Sie zur Einreise zunächst ein nationales Visum. Wie Sie ein solches beantragen, was Sie für den Antrag benötigen und was Sie tun können, wenn Ihr Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums abgelehnt wurde, erfahren Sie im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze:

 

- Für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie zur Einreise ein nationales Visum

 

- Ein nationales Visum kann zu verschiedenen Zwecken erteilt werden (Arbeit, Familienzusammenführung, Studium usw.)

 

- In der Regel müssen Sie nach der Einreise einen weiteren Aufenthaltstitel beantragen

 

- Sollte Ihr Visum abgelehnt worden sein, können Sie hiergegen remonstrieren oder klagen

Einreise nach Deutschland für längerfristige Aufenthalte

 

Wenn Sie aus dem visumpflichtigen Ausland nach Deutschland für einen längerfristigen Aufenthalt reisen, benötigen Sie zunächst ein nationales Visum (DVisum) für die Einreise.

Ein solches Visum können Sie etwa für die Zwecke einer Familienzusammenführung, der Arbeitsaufnahme, des Familiennachzugs oder des Studiums in Deutschland beantragen. Den Antrag auf Erteilung des Visums können Sie bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) stellen.

Was umfasst ein nationales Visum?

 

Das nationale Visum berechtigt innerhalb seiner Gültigkeit zu einem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

Darüber hinaus berechtigt ein nationales Visum auch zu einem Aufenthalt im gesamten Schengen-Raum bis zu 90 Tage. Die Gültigkeitsdauer Ihres nationalen Visums kann je nach Zweck Ihrer Reise variieren: In der Regel wird das nationale Visum für einen Zeitraum von 90 Tagen ausgestellt.

In Sonderfällen kann es sogar für bis zu 12 Monate erteilt werden. Üblicherweise übersteigt die geplante Aufenthaltsdauer aber den im Visum angegebenen Zeitraum – etwa wenn Sie dauerhaft in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen wollen. Dann müssen Sie nach Ihrer Einreise mit dem nationalen Visum einen Aufenthaltstitel beantragen.

Nur wenn ihre Aufenthaltsdauer den gültigen Zeitraum des Visums nicht überschreitet, brauchen Sie keinen nach Ihrer Einreise keinen Aufenthaltstitel zu beantragen. Die folgenden Aufenthaltstitel können beantragt werden:

- Aufenthaltserlaubnis (befristeter Aufenthaltstitel zu verschiedenen Zwecken)

​

- Blaue Karte EU (befristeter Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte)

 

- ICT-Karte (befristeter Aufenthaltstitel für den innerbetrieblichen Fachkräftetransfer)

 

- Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt (unbefristete Aufenthaltstitel)

Wie beantrage ich ein nationales Visum?

 

Das nationale Visum muss bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragt werden. Dort müssen Sie einen persönlichen Termin vereinbaren, um den Antrag zu stellen und die dafür notwendigen Dokumente einzureichen.

 

Zu diesen Dokumenten gehören:

 

- Reisepass - Ausgefülltes Antragsformular

​

- Biometrische Passfotos

​

- Weitere Dokumente, je nach Zweck Ihres Aufenthaltes.

 

Zu den weiteren, vom Zweck Ihres Aufenthaltes abhängigen Dokumenten, gehört zum Beispiel ein Nachweis über Ihre berufliche Qualifikationen, wenn Sie für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen. In der Regel müssen Sie auch nachweisen, wie Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten, dass Sie über eine Krankenversicherung verfügen und wo Sie während Ihres Aufenthaltes wohnen. Auf der Website des Auswärtigen Amtes oder der jeweils zuständigen Botschaften finden Sie eine Liste der für Ihren Aufenthaltszweck notwendigen Dokumente.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

 

Der Bearbeitungszeitraum von Visumsanträgen variiert je nach Auslastung der Auslandsvertretungen und je nach Prüfungsumfang stark. Es kann durchaus mehrere Monate dauern, bis Sie Bescheid erhalten. Achten Sie daher darauf, Ihren Antrag möglichst frühzeitig einzureichen!

Welche Kosten kommen auf mich zu?

 

Für den Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums fällt eine Gebühr von 75,00 € an. Für Minderjährige beträgt die Gebühr 37,50 €. Wird die Erteilung des Visums verweigert, erhalten Sie die Gebühr jedoch nicht zurück.

Mein Antrag auf Erteilung des Visums wurde abgelehnt – was kann ich tun?

 

Wird Ihnen nach Prüfung Ihres Antrags kein Visum erteilt, erhalten Sie hierüber einen schriftlichen Bescheid. Allerdings müssen in diesem Schreiben die Gründe für die Ablehnung nicht mitgeteilt werden. Oftmals erhalten Betroffene also ein Schreiben ohne jede oder mit nur einer formelhaften Begründung.

Dennoch kann ein fachkundiger Rechtsanwalt in vielen Fällen den Hintergrund der Ablehnung ermitteln. Die Gründe für die Ablehnung können dabei sehr vielfältig sein, da auch die Voraussetzungen für die Erteilung des nationalen Visums je nach Aufenthaltszweck sehr unterschiedlich sind.

Ihr Rechtsanwalt kann einschätzen, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, gegen die Ablehnung vorzugehen.

 

Dies kann auf zwei Wegen erfolgen: Zum einen durch eine Remonstration, also die Einreichung von Gegenvorstellungen bei der jeweiligen Auslandsvertretung mit dem Ziel, dass diese Ihren Antrag erneut prüft und sodann das Visum erteilt. Zum anderen kann – gegebenenfalls nach erfolgloser Remonstration – Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.

Kurz & Knapp

 

Wenn Sie für einen längerfristigen Aufenthalt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, benötigen Sie ein nationales Visum. Dieses können Sie bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen. Mit dem nationalen Visum können Sie sich in der Regel bis zu 90 Tage und in Ausnahmefällen bis zu zwölf Monate in Deutschland aufhalten. Dabei dient das Visum verschiedenen Aufenthaltszwecken – sei es die Arbeitsaufnahme, eine Familienzusammenführung oder ein Studium. Wollen Sie sich länger in Deutschland aufhalten, als es Ihr nationales Visum zulässt, müssen Sie nach der Einreise mit dem Visum einen Aufenthaltstitel beantragen. Wurde Ihr Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums abgelehnt, sollten sie diese Entscheidung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen lassen.

bottom of page